Jugendschutz


ZUTRITT AB 21 JAHREN

Minderjährige sind besonders schutzbedürftig und schützenswert. Aus diesem Grund gilt in unseren Spielstätten schon immer die strikteste Form der Prävention - das Zutrittsverbot für Personen unter 21 Jahren.

Diese Vorgabe konsequent einzuhalten, obliegt den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Ort, die sich per Augenschein und Identitätsnachweis von der vorgegebenen Altersgrenze unserer Gäste überzeugen.
Für die optimale Umsetzung werden unsere Service-Mitarbeiter über die gesetzlichen Bestimmungen und deren Einhaltung regelmäßig geschult.

Wir haben unsere Spielstätten und Gäste immer im Blick!